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Geschrieben von Administrator   
1.) Wir verkaufen grundsätzlich jeden Artikel - mit den Ausnahmen: Wenn uns der Verkauf nicht lohnend scheint, das Geschäft nicht legal scheint oder uns der Aufwand zu gross scheint, oder gegen die EBAY Regeln und AGB`s verstossen wird behalten wir uns vor den Verkauf abzulehnen, was vom betroffenen stillschweigend zu dulden ist. Es scheint uns nicht nötig dies noch zu erklären. Wir entscheiden ob der Artikel von uns angeboten wird oder nicht. Für den Verkauf möchten wir ggf. eine Kopie des Personalausweises haben. Den Verdacht auf illegale Ware, bringen wir sofort zur Anzeige. 2.) Es sollten "Kleinartikel" sein. Der / die Artikel wird von Ihnen zu uns gebracht.
Nach Vereinbarung holen wir gegen Aufpreis die Ware auch bei Ihnen ab. Ist der Artikel „zu gross“ (z.b. Auto, Boot etc.) ist die Ware nach Ende der Auktion direkt beim Besitzer abzuholen. Der Erhalt wird von uns durch einen "Beleg" bestätigt. Umgehend beginnen wir diesen Artikel dann - nach Ihren Wünschen - bei EBAY einzustellen. Artikel für Selbstabholer, müssen natürlich nicht zu uns gebracht werden. Können aber auf Wunsch auch bei uns abgegeben werden. 3.) Grundsätzlich gilt, das wir den Artikel bei EBAY einstellen nach der von Ihnen vorgegebener Zeit - insofern EBAY diese Zeit zulassen - und den von Ihnen genannten Mindestpreis. Wir wickeln den Verkauf, den Versand inkl. Verpackung und Bezahlung ab. Nach erfolgreicher Abwicklung, erhalten Sie den Betrag abzüglich unserer Kosten und den auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Eine Barauszahlung oder Scheck-Auszahlung ist nicht möglich. 4.) Sollte ein Artikel nicht verkauft werden, kann er auf Wunsch des Eigentümers noch 2 mal eingestellt werden, zu den jeweils gleichen Bedingungen. Nach dem 3. erfolglosen Versuch jedoch wird er von uns nicht mehr angeboten und an den Besitzer zurück gegeben. Der Besitzer muss sich den Artikel wieder bei uns abholen! Eine Rücklieferung durch uns, von nicht versteigerten Gegenständen ist "nicht" möglich. 5.) Artikel die nicht verkauft werden und vom Besitzer nicht abgeholt werden, werden nach 3 Monaten von uns entsorgt auf Kosten des Eigentümers - § nach AbfG. 6.) Zur Abwicklung der Auktion und der Auszahlung des Betrages an den Eigentümer des Artikels, benötigen wir die Kontonummer. Eine Scheck oder Barzahlung ist aufgrund unserer geregelten Kontoführung nicht möglich! Alle Daten werden nach Abwicklung von uns nicht mehr verwendet und nicht an dritte weiter gegeben. 7.) Der zu versteigernde Artikel bleibt Eigentum des Überbringers/Besitzers, bis zur Versendung an den erfolgreichen Bieter. Bei nicht ersteigerten Artikeln bleibt der Eigentümer bis zur Entsorgung Besitzer (Artikel 4) - Erklärt sich aber mit der Entsorgung nach 3 Monaten einverstanden und übernimmt ggf. die Kosten bei z.b. Artikeln die nach §2 Abs. 2 AbfG kostenpflichtig zu entsorgen sind. 8.) Der Verkauf von Artikeln über uns ist in erster Linie eine Vertrauenssache die von beiden Seiten getragen wird. Alle Ausnahmen und Sonderregelungen sind schriftlich festzuhalten. Um Rechtsstreite zu vermeiden, werden wir bei Unstimmigkeiten Auktionen vorzeitig abbrechen. Der Betrag der bei EBAY genannt ist nach erfolgreicher Auktion ist Maßgebend für die Abwicklung. 9.) Bei Rücksendungen wegen Mängeln, hat der Besitzer den Artikel zurück zu nehmen. Bei Reklamationen ist der Besitzer verantwortlich. Der Verkauf ist erst dann beendet, wenn der Betrag vom Käufer bei uns gutgeschrieben ist. Wir sind nicht verantwortlich für die Eintreibung der Beträge und Mahnen auch keine sogenannten "Spaßbieter" an. Wenn keine Zahlung zustande kommt, betrachten wir das Geschäft als gescheitert. 10.) Sollte es zu einer Reklamation vom Käufer oder einem Schadenfall während des Transportes kommen, übernimmt der Besitzer die volle Verantwortung für die entstehenden Kosten der Abwicklung. Beim Transport ist dies auszuschließen wenn auf Wunsch des Besitzers eine Versicherung bei der Post abgeschlossen wurde (Versichertes Packet) Reklamationen sind zwar eher selten sind aber möglich und nach österr. Gesetz gültig, auch wenn die AGB`s von EBAY etwas anderes sagen! 11.) Mit der Unterschrift eines Kommissionsvertrages, bestätigt der Kunde das er Eigentümer der Ware ist. Die Daten des Kunden werden aufbewahrt und bei Verdacht auf illegale Ware auf Wunsch an entsprechende Behörden weiter gegeben. 12.) Artikel mit einem "Zeitwert" von bis zu 500 Euro können im Verkaufsagenten-Büro gelagert werden. Sollte der "Zeitwert" diesen Betrag von 500 Euro weit übersteigen, ist es uns aus Versicherungstechnischen Gründen nicht möglich diesen Artikel bei uns zu lagern. In diesem Fall wird nach dem Verkauf der Artikel erst von uns abgeholt. In diesem Falle ist die Abholung "kostenlos". 13.) Des weiteren gelten die AGB`s der Onlineauktion EBAY und die Gesetze Österreichs. 14.) Salvatorische Klausel: Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden auf dieser Webseite angezeigt. Widerspricht das Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Änderung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. 15.) EBAY Regeln zum Verkaufsagenten: EBAY -Mitglieder können die Berechtigung erlangen, im eigenen Namen für Dritte Artikel auf dem EBAY Marktplatz zu verkaufen. EBAY bietet die Nutzung des Verkaufsagenten-Programms auf freiwilliger Basis und jederzeit widerruflich an. Ein Anspruch auf Nutzung des Programms besteht nicht. Der Verkaufsagent haftet gegenüber EBAY für alle anfallenden Gebühren und Provisionen.
Die Voraussetzungen für die Zulassung als Verkaufsagent finden Sie bei EBAY.at. EBAY behaltet sich das Recht vor, EBAY Mitglieder trotz Erfüllung der Voraussetzungen nicht als Verkaufsagenten zuzulassen. Bereits zugelassenen Verkaufsagenten kann die Verwendung des Verkaufsagenten-Programms untersagt werden, sofern EBAY ein berechtigtes Interesse an der Untersagung hat. Der Verkaufsagent ist verpflichtet, Artikel für Dritte im eigenen Namen zu verkaufen. Jede vertragliche Konstruktion, die darauf abzielt, den Verkaufsagenten von seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Höchstbieter zu entbinden, ist untersagt und führt zur unmittelbaren Sperrung des Mitglieds als Verkaufsagent.

----------------------------------------------------------------------------------------- Hinweis: Diese AGB´s werden laufend überarbeitet und sind keine entgültigen. Bei Reklamationen oder Fehlern die sie hier finden, oder Punkten die noch nicht aufgelistet sind oder nicht zu finden sind, reicht es, uns ein Email zu senden, wir werden dies dann "sofort" prüfen und ggf. ändern. Weitere Schritte sind also nicht angemessen, da wir zu Änderungen und Richtigstellungen jederzeit bereit sind. Die aktuellen AGB`s und Verkaufsverträge sowie Preise werden vor Geschäftsvertrag ausgehändigt und von beiden Parteien besprochen und bestätigt. Stand: 01. März 2005
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 15. Juli 2009 )
 

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